eve risk GmbH
Sicherheitskonzepte für Veranstaltungen
Für die präventive Sicherheitsplanung bewerten wir die individuellen Gefährdungsszenarien Ihrer Veranstaltung, Ihres Veranstaltungsortes oder Ihrer Versammlungsstätte auf Basis des von eve risk entwickelten SAVIOR PRO Verfahrens.
Sicherheitskonzept für Veranstaltungen oder Versammlungsstätten
Mit Ihnen gemeinsam erfassen wir die individuellen Gefahrenszenarien Ihrer Veranstaltung oder Ihres Veranstaltungsortes, um erste Bausteine für die präventiven Sicherheitsplanung zu setzen. Ein individuelles Sicherheitskonzept fußt auf eine genaue Risikoanalyse. Das verlangt mehr als ein Kopieren und Einfügen aus dem Bestand. Ein Sicherheitskonzept muss alle Einflussfaktoren berücksichtigen und nicht nur die Bedürfnisse der Security bedienen. Wer Sicherheit ernst nimmt beachtet technische, organisatorische und produktionsspezifische Faktoren vor Ort beim Einlass, während der Veranstaltung und zum Ende des Events. Das bedeutet TOP EVE.
Veranstaltungssicherheit
Das im Grundgesetz Artikel 2 Abs. 2 festgeschriebene Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit jedes einzelnen Menschen fordert ein hohes Maß an Schutz und Regulierung sowie verantwortungsbewusstes Handeln aller Beteiligten. Daraus leiten Gefahrenabwehrbehörden wie Feuerwehren, Bauaufsichtsämter oder Polizei die Erhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung als Schutzziel ebenso ab, wie das Primat des Schutzziels der Abwehr von Gefahren für Leib und Leben. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit behält auch dann Geltung, wenn auf Grundlage anderer Gesetze wie der Versammlungsstättenverordnung Rahmenbedingungen definiert werden, die dieses Grundrecht in zu beachtende Vorschriften umsetzen. Wer eine Veranstaltung plant, an ihr mitwirkt oder sie besucht, bewegt sich im Wortsinn grundsätzlich zwischen dem Recht auf Unversehrtheit und dem Recht der „freien Entfaltung seiner Persönlichkeit“.
Besuchersicherheit
Sicherheitskonzept für Veranstaltungen
Ob Versammlungsstätte oder Einzelveranstaltung, open air oder indoor, ob viele oder nur wenige Besucher*innen, zunächst gilt es zu prüfen, ob ein Sicherheitskonzept erforderlich ist. Die bestehenden Gesetze, Vorschriften und Normen sind hierbei wichtige Richtlinien und Orientierungshilfen, sie hinterlassen aber auch Deutungsmöglichkeiten und Lücken. Eine Lücke besteht schon im Begriff des Sicherheitskonzepts.
Gesetzliche Grundlage
Einvernehmen
Landesfassungen
Publikation zum Thema Sicherheitskonzepte
Professor Thomas Sakschewski ist Mit-Autor des Bandes Sicherheitskonzepte für Veranstaltungen, in dem bereits 2012 als erste Publikation zu dem Thema Grundlagen und Besonderheiten bei Erstellung eines Sicherheitskonzeptes vertiefend dargestellt werden. Mittlerweile ist der Band in der dritten Auflage und gilt zusammen mit dem Praxisleitfaden Best Practices als Standardwerk für Behörden, Veranstalter*innen und Betreiber*innen. Als Mit-Gründer und Gesellschafter der eve risk GmbH hat er gemeinsam mit Jens Berte das SAVIOR Verfahren entwickelt, um die Erstellung von Sicherheitskonzepte zu vereinfachen.