eve risk GmbH

Sicherheitskonzepte für Veranstaltungen

Für die präventive Sicherheitsplanung bewerten wir die individuellen Gefährdungsszenarien Ihrer Veranstaltung, Ihres Veranstaltungsortes oder Ihrer Versammlungsstätte auf Basis des von eve risk entwickelten SAVIOR PRO Verfahrens.

Sicherheitskonzept für Veranstaltungen oder Versammlungsstätten

Mit Ihnen gemeinsam erfassen wir die individuellen Gefahrenszenarien Ihrer Veranstaltung oder Ihres Veranstaltungsortes, um erste Bausteine für die präventiven Sicherheitsplanung zu setzen. Ein individuelles Sicherheitskonzept fußt auf eine genaue Risikoanalyse. Das verlangt mehr als ein Kopieren und Einfügen aus dem Bestand. Ein Sicherheitskonzept muss alle Einflussfaktoren berücksichtigen und nicht nur die Bedürfnisse der Security bedienen. Wer Sicherheit ernst nimmt beachtet technische, organisatorische und produktionsspezifische Faktoren vor Ort beim Einlass, während der Veranstaltung und zum Ende des Events. Das bedeutet TOP EVE.

Veranstaltungssicherheit

Das im Grundgesetz Artikel 2 Abs. 2 festgeschriebene Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit jedes einzelnen Menschen fordert ein hohes Maß an Schutz und Regulierung sowie verantwortungsbewusstes Handeln aller Beteiligten. Daraus leiten Gefahrenabwehrbehörden wie Feuerwehren, Bauaufsichtsämter oder Polizei die Erhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung als Schutzziel ebenso ab, wie das Primat des Schutzziels der Abwehr von Gefahren für Leib und Leben. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit behält auch dann Geltung, wenn auf Grundlage anderer Gesetze wie der Versammlungsstättenverordnung Rahmenbedingungen definiert werden, die dieses Grundrecht in zu beachtende Vorschriften umsetzen. Wer eine Veranstaltung plant, an ihr mitwirkt oder sie besucht, bewegt sich im Wortsinn grundsätzlich zwischen dem Recht auf Unversehrtheit und dem Recht der „freien Entfaltung seiner Persönlichkeit“.

Sicherheitskonzepte Schlange Club

Besuchersicherheit

Es ist also vorzusorgen, dass Leib und Leben auch auf einer Veranstaltung nach bestem Wissen und gemäß dem aktuellen Stand der Technik geschützt und nicht durch Art, Dauer oder Ort der Veranstaltung gefährdet werden. Gleichzeitig muss geplant und respektiert werden, dass sich der Einzelne aus freien Stücken und als Ausdruck der freien Entfaltung der Persönlichkeit einer Situation mit höherem Gefährdungspotenzial aussetzen kann und darf. Dazu gehört auch der Besuch von Veranstaltungen mit oder ohne Begleitung von Alkohol oder anderen Drogen.

Sicherheitskonzept für Veranstaltungen

Sicherheitskonzepte Clubschlange

Ob Versammlungsstätte oder Einzelveranstaltung, open air oder indoor, ob viele oder nur wenige Besucher*innen, zunächst gilt es zu prüfen, ob ein Sicherheitskonzept erforderlich ist. Die bestehenden Gesetze, Vorschriften und Normen sind hierbei wichtige Richtlinien und Orientierungshilfen, sie hinterlassen aber auch Deutungsmöglichkeiten und Lücken. Eine Lücke besteht schon im Begriff des Sicherheitskonzepts.

Gesetzliche Grundlage

Das Sicherheitskonzept wird als Grundlage zur Genehmigung einer Veranstaltung im § 43 MVStättVO erwähnt, wird aber weder dort noch an anderer Stelle weiter ausgeführt. Die Bauministerkonferenz kommentiert in der aktuellen Fassung in ihrer „Begründung und Erläuterung zur MVStättV“, dass im Sicherheitskonzept, unabhängig von allgemeinen Regelungen, die speziellen örtlichen Verhältnisse sowohl in bautechnischer als auch in betrieblicher Hinsicht berücksichtigt werden können. Die Mitwirkung der Behörden soll dabei sicherstellen, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften beachtet werden.

Einvernehmen

Festsetzungen wie die Anzahl der erforderlichen Ordnungskräfte haben sich an den sicherheits- und ordnungsrechtlichen Bedürfnissen auszurichten und müssen unabhängig von wirtschaftlichen Erwägungen getroffen werden. Dies lässt Raum für Interpretationen und Erläuterungsversuche, die vonseiten einzelner Feuerwehren, Genehmigungsbehörden und Sicherheitsdienstleistern gefüllt werden. Eine allgemein akzeptierte Deutung des Aufbaus und der notwendigen Inhalte eines Sicherheitskonzepts existiert weiterhin nicht.

Landesfassungen

Stattdessen existieren in einigen Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen, Bayern oder Niedersachsen aber auch in zahlreichen Städten und Gemeinden Handlungsanweisungen für die Planung und Umsetzung von Sicherheitskonzepten, die als Orientierungsrahmen dienen und auch ohne die entsprechende Rechtsgültigkeit als Verfahrensvorschrift genutzt werden. Auf dem Markt sind aber auch zahlreiche Handlungsleitfäden und Lehrbücher zu dem Thema.

Publikation zum Thema Sicherheitskonzepte

Professor Thomas Sakschewski ist Mit-Autor des Bandes Sicherheitskonzepte für Veranstaltungen, in dem bereits 2012 als erste Publikation zu dem Thema Grundlagen und Besonderheiten bei Erstellung eines Sicherheitskonzeptes vertiefend dargestellt werden. Mittlerweile ist der Band in der dritten Auflage und gilt zusammen mit dem Praxisleitfaden Best Practices als Standardwerk für Behörden, Veranstalter*innen und Betreiber*innen. Als Mit-Gründer und Gesellschafter der eve risk GmbH hat er gemeinsam mit Jens Berte das SAVIOR Verfahren entwickelt, um die Erstellung von Sicherheitskonzepte zu vereinfachen.

Prof. Thomas Sakschewski