eve risk GmbH

Handlungs-anweisungen

Wir erfassen die relevanten Informationen aus Schutzkonzepten und analysieren die Prozessen des Regelbetriebs, um daraus arbeitsplatzspezifische Handlungsanweisungen zu entwickeln.

Handlungsanweisungen: Leitfaden für den Regelbetrieb auch in Krisen

Schutzkonzepte, Notfallpläne oder Leitfäden scheitern immer dort, wo sie nicht nachvollziehbar allen Beschäftigten und Beteiligten vermittelt werden. Neuerungen und auch Verbesserungen verpuffen so am starren Beharren an lieb gewonnenen Routinen. Handlungsanweisungen müssen daher auch komplexe Zusammenhänge klar und deutlich vermitteln. Das dient der Sicherheit der Beschäftigten und schützt die Unternehmer*innen in ihren arbeitsrechtlichen Verpflichtungen. Die eve risk GmbH bereitet Schutzkonzepte, Evakuierungspläne oder Leitfäden in Handlungsanweisungen so auf, dass sie buchstäblich in die Hosentasche passen als Set Card für den Notfall oder als Notfallplan für die Sicherheitszentrale, damit auch im Krisenfall Beschäftigte und Dienstleister*innen wissen, was sie tun haben.

Unterweisung meint Verantwortung und Verpflichtung

Die Unterweisung soll sicherheits- und gesundheitsgerechtes Verhalten im Sinne des Arbeitsschutzes erzielen. Sie soll fortwährend Erreichtes sichern, indem die Verhältnisse bewertet und verbessert werden. Die Verpflichtung zur Unterweisung ergibt sich aus § 12 BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung). Die Unterweisung wird hier als eine ausreichende und angemessene Informationen anhand der Gefährdungsbeurteilung beschrieben. Das Betriebsverfassungsgesetz spricht davon, dass die Arbeitgeber*innen die Arbeitnehmer über deren Aufgaben und Verantwortungen sowie über die Art ihrer Tätigkeiten und ihrer Einordnungen in den Arbeitsablauf des Betriebs zu unterrichten haben (§ 81 BetrVG Betriebsverfassungsgesetz). An dieser Stelle ist also nicht ausdrücklich von Gefährdungen die Rede.

Gefährdungsbeurteilung = Unterweisung?

Die Unterweisung bedeutet eine ausreichende und angemessene Information in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache. Dies verlangt die Betriebssicherheitsverordnung. Dafür ist eine Verbindung von Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung erforderlich. In Versammlungsstätten, in den Unternehmen der Veranstaltungsbranche, in den Veranstaltungs- und Produktionsstätten in Gebäuden und im Freien sind die Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurteilungen) und die sich daraus ergebenden Unterweisungen insoweit miteinander zu verzahnen, dass eine Beurteilung nicht ohne Unterweisung erfolgt und Teil der Dokumentation wird. Die bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen festgestellten Gefährdungen und die daraus abgeleiteten Maßnahmen werden dabei zum Unterweisungsinhalt gegenüber Beschäftigten und Beteiligten.

Von der Unterweisung zur Handlungsanweisung

Dazu sind den zu unterweisenden Personen – zum Beispiel Beschäftigte, selbstständige Einzelunternehmer*innen und -unternehmer, Mitwirkende – die Wirkungsweise der sicheren Technik, die mit organisatorischen Maßnahmen verfolgten Ziele und falls notwendig die richtige Verwendung der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) zu vermitteln. Die Unterweisung erfolgt tätigkeits- und arbeitsplatzbezogen. Durch die häufig wechselnden Einsatzorte in großen Teilen der Veranstaltungswirtschaft sind bei tätigkeitsbezogenen Unterweisungen die jeweiligen lokalen Verhältnisse zu überprüfen, um eine an den Arbeitsplatz angemessene Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen. Diese müssen als Handlungsanweisung den Beschäftigten und Beteiligten vermittelt werden.

Die Handlungsanweisung soll:

Eine Unterweisung ist notwendig:

Handlungsanweisungen für Veranstaltungsstätten

Die Anforderungen an derartige Handlungsanweisung sind nach § 12 BetrSichV die ausreichende und angemessene Information zu den Tätigkeiten bzw. dem Arbeitsplatz anhand der Gefährdungsbeurteilung in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache. Inhalte sind:
eve risk erstellt für den Normalbetrieb Handlungsanweisungen und für den Notfall übersichtliche Set Cards für jede relevanten Position und Rolle bei Veranstaltungen. Gerade Aufgaben und Verantwortungsbereiche der Technischen Leitung, der Veranstaltungsleitung und des Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik bzw. der Technischen Fachplanung stehen hier im Fokus. Professor Thomas Sakschewski ist Autor des Bandes Technische Leitung, Veranstaltungsleitung, in dem die spezifischen Aufgaben und die sich daraus ergebende Verantwortung vertiefend dargestellt werden.